Hoffmann Bestattungen Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Für alle Bestattungsangebote und Bestattungsaufträge sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Das Bestattungsinstitut behält sich vor, Dienstleistungen wie Friedhofsträger, Redner, Blumen etc. an Fremdfirmen zu vergeben. Bestattungsaufträge und event. Nachbestallungen für eigene Leistungen des Bestattungsinstitutes sowie die Aufträge für Fremdfirmen werden in einem Auftrag erteilt. 2. Angebote Die Angebote des Bestatters erfolgen stets freibleibend. Abweichungen in der Ausführung der Ware, seien sie technischer Art oder rohstoffbedingt bzw. durch Änderung des Warenangebotes, muss der Bestatter sich vorbehalten; sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Maßgeblich sind die zur Zeit gültigen Preislisten und Warenangebote. 3. Preise Maßgeblich sind die zur Zeit gültigen Preislisten. Alle Preise sind incl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer. 4. Mängel Das Bestattungsinstitut haftet nur für selbstverschuldete Mängel und gewährt dann dem Kunden einen Nachlass von 5% auf die eigenen Leistungen. Für Mängel durch Fremdfirmen erhält der Kunde einen Nachlass von 10% auf deren Leistungen. Mängel die durch Behörden, Friedhöfe, Krematorien usw. entstehen, können nicht dem Bestattungsinstitut angelastet werden. 5. Zahlungsbedingungen Bestattungskosten die nicht durch Versicherungen oder andere Sterbegelder gedeckt sind, müssen innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung gezahlt werden. Bei Verrechnung der Bestattungskosten mit Versicherungen etc. bitten wir um Rechnungsausgleich innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich das Bestattungsinstitut vor, den Bestattungsauftrag zu stornieren. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen berechnet. Rechnungen für die Beisetzungen auf einem Friedhof gehen dem Kunden gesondert zu. Schecks, Abtretungen aus Forderungen an Dritte bzw. Bezugsberechtigungserklärungen werden nur unter Vorbehalt entgegengenommen. 6. Vorsorgeverträge Bei einem Abschluss eines Vorsorgevertrages „Bestattungsregelung zu Lebzeiten“ muss der Gesamtbetrag für die dereinstige Bestattung sofort durch Einzahlung auf ein Bestattungssperrkonto bei der Deutschen Treuhand Bestattungsvorsorge, durch Abtretung einer Altversicherung oder durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages beglichen werden. Abweichungen in der Art der Ware behält sich das Bestattungsinstitut vor. Maßgeblich sind die zur Zeit gültigen Preislisten. (mindestens 6 Monate nach Datum des Vertragsabschlusses) Kündigt der Auftraggeber oder deren Rechtsnachfolger einen Vorsorgevertrag, ist das Bestattungsinstitut berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 15% der Bestattungskosten ohne amtl. Gebühren geltend zu machen. 7. Aufträge und Auftragsvollmachten Bestattungsaufträge sowie Teilaufträge können durch eine Auftrags-Vollmacht sowohl schriftlich, mündlich und telefonisch auch durch Dritte erteilt werden. Vorsorgeverträge müssen vom Vorsorgenden oder deren gesetzlichen Vertreter erteilt werden. 8. Rücktrittsrecht Der Auftraggeber einer Bestattung kann sofort kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einem anderen Bestattungsinstitut ein Vorsorgevertrag besteht. Kosten für eventuell schon geleistete Dienstleistungen müssen vom Auftraggeber gezahlt werden. Der Bestatter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet. Im Falle eines Rücktritts vom Bestattungsvertrag ohne Angabe von Gründen durch den Auftraggeber behält sich das Bestattungsinstitut vor, 10% der Bestattungskosten ohne amtl. Gebühren für entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10785 Berlin-Tiergarten für beide Vertragspartner