Unsere Leistungen

Im Trauerfall werden viele Dienstleistungen mit Behörden und

Versicherungen durch das Bestattungsinstitut erledigt. Ebenso

übernehmen wir Terminabsprachen mit Friedhof und

Krematorium für Trauerfeiern und Beisetzungen.

Bei der Auswahl der Blumengestecke, der Musik und Trauerdrucksachen, sowie bei der Besorgung eines

Trauerredners oder Pfarrers helfen wir Ihnen gerne.

sonstige Dienstleistungen: Wir übernehmen für Sie sämtliche Dienstleistungen, die für eine Bestattung erforderlich sind. Wir übernehmen Abmeldung beim Ordnungsamt, besorgen die Sterbepapiere aus dem Krankenhaus und übernehmen die Anmeldung beim Standesamt für die Ausstellung der Sterbeurkunden. Was benötigt der Bestatter? Für die Besorgung von Bestattungspapieren und Sterbeurkunden benötigen wir von der verstorbenen Person folgende Unterlagen: - bei ledigen Personen die Geburtsurkunde - bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde bzw. einen Auszug aus dem Familienbuch (bei Heirat nach 1958) - bei geschiedenen Personen zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraft - bei verwitweten Personen zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehegatten - den Personalausweis Für die Einreichung und Verrechnung von Versicherungen benötigen wir den Original - Versicherungsschein. Sollte durch den Bestatter die Krankenkasse und die Rente mit abgemeldet werden benötigen wir die Krankenkassenkarte sowie die Renten Nr.
Hoffmann Bestattungen Berlin
Was passiert bei beschlagnahmten Verstorbenen? Seit einiger Zeit erfolgen Abholungen von Verstorbenen vom häuslichen Sterbeort die durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden sind, durch einen sogenannten Vertragsbestatter der Polizei. Sie als Angehöriger haben nicht die Möglichkeit den Bestatter ihres Vertrauens für die Abholung zu wählen. Die Kosten für diese Erstabholung vom Sterbeort zur Unterstellung des Vertragsbestatters werden durch das Land Berlin getragen. Ab dem 2. Tag der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft werden durch den Vertragsbestatter Unterstellgebühren erhoben. (ca.30€)pro Tag. Wir empfehlen ihnen daher, schnellstmöglich den Bestatter ihres Vertrauens, auch schon vor der Freigabe der Staatsanwaltschaft, mit dem Trauerfall zu beauftragen.