Unsere Leistungen
Im Trauerfall werden viele Dienstleistungen mit Behörden und
Versicherungen durch das Bestattungsinstitut erledigt. Ebenso
übernehmen wir Terminabsprachen mit Friedhof und
Krematorium für Trauerfeiern und Beisetzungen.
Bei der Auswahl der Blumengestecke, der Musik und Trauerdrucksachen, sowie bei der Besorgung eines
Trauerredners oder Pfarrers helfen wir Ihnen gerne.
sonstige Dienstleistungen:
Wir übernehmen für Sie sämtliche Dienstleistungen, die für eine Bestattung erforderlich sind. Wir übernehmen Abmeldung
beim Ordnungsamt, besorgen die Sterbepapiere aus dem Krankenhaus und übernehmen die Anmeldung beim Standesamt
für die Ausstellung der Sterbeurkunden.
Was benötigt der Bestatter?
Für die Besorgung von Bestattungspapieren und Sterbeurkunden benötigen wir von der verstorbenen Person folgende Unterlagen:
- bei ledigen Personen die Geburtsurkunde
- bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde bzw. einen Auszug
aus dem Familienbuch (bei Heirat nach 1958)
- bei geschiedenen Personen zusätzlich das Scheidungsurteil mit
Rechtskraft
- bei verwitweten Personen zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehegatten
- den Personalausweis
Für die Einreichung und Verrechnung von Versicherungen benötigen wir den Original - Versicherungsschein.
Sollte durch den Bestatter die Krankenkasse und die Rente mit abgemeldet werden
benötigen wir die Krankenkassenkarte sowie die Renten Nr.
Hoffmann Bestattungen Berlin
Was passiert bei beschlagnahmten
Verstorbenen?
Seit einiger Zeit erfolgen Abholungen von Verstorbenen vom
häuslichen Sterbeort die durch die Staatsanwaltschaft
beschlagnahmt worden sind, durch einen sogenannten
Vertragsbestatter der Polizei.
Sie als Angehöriger haben nicht die Möglichkeit den Bestatter
ihres Vertrauens für die Abholung zu wählen.
Die Kosten für diese Erstabholung vom Sterbeort zur
Unterstellung des Vertragsbestatters werden durch das Land
Berlin getragen. Ab dem 2. Tag der Freigabe durch die
Staatsanwaltschaft werden durch den Vertragsbestatter
Unterstellgebühren erhoben. (ca.30€)pro Tag.
Wir empfehlen ihnen daher, schnellstmöglich den Bestatter
ihres Vertrauens, auch schon vor der Freigabe der
Staatsanwaltschaft, mit dem Trauerfall zu beauftragen.