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Hoffmann Bestattungen Berlin
1. Allgemeines
Für alle Bestattungsangebote und Bestattungsaufträge sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen
maßgebend.
Das Bestattungsinstitut behält sich vor, Dienstleistungen wie Friedhofsträger, Redner, Blumen etc. an
Fremdfirmen zu vergeben.
Bestattungsaufträge und event. Nachbestallungen für eigene Leistungen des Bestattungsinstitutes sowie die
Aufträge für Fremdfirmen werden in einem Auftrag erteilt.
2. Angebote
Die Angebote des Bestatters erfolgen stets freibleibend. Abweichungen in der Ausführung der Ware, seien sie
technischer Art oder rohstoffbedingt bzw. durch Änderung des Warenangebotes, muss der Bestatter sich
vorbehalten; sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Maßgeblich sind die zur Zeit gültigen Preislisten und
Warenangebote.
3. Preise
Maßgeblich sind die zur Zeit gültigen Preislisten.
Alle Preise sind incl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.
4. Mängel
Das Bestattungsinstitut haftet nur für selbstverschuldete Mängel und gewährt dann dem Kunden einen Nachlass
von 5% auf die eigenen Leistungen.
Für Mängel durch Fremdfirmen erhält der Kunde einen Nachlass von 10% auf deren Leistungen.
Mängel die durch Behörden, Friedhöfe, Krematorien usw. entstehen, können nicht dem Bestattungsinstitut
angelastet werden.
5. Zahlungsbedingungen
Bestattungskosten die nicht durch Versicherungen oder andere Sterbegelder gedeckt sind, müssen innerhalb von
3 Tagen nach Auftragserteilung gezahlt werden. Bei Verrechnung der Bestattungskosten mit Versicherungen etc.
bitten wir um Rechnungsausgleich innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich das Bestattungsinstitut vor, den Bestattungsauftrag zu
stornieren.
Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen berechnet.
Rechnungen für die Beisetzungen auf einem Friedhof gehen dem Kunden gesondert zu.
Schecks, Abtretungen aus Forderungen an Dritte bzw. Bezugsberechtigungserklärungen werden nur unter
Vorbehalt entgegengenommen.
6. Vorsorgeverträge
Bei einem Abschluss eines Vorsorgevertrages „Bestattungsregelung zu Lebzeiten“ muss der Gesamtbetrag für
die dereinstige Bestattung sofort durch Einzahlung auf ein Bestattungssperrkonto bei der Deutschen Treuhand
Bestattungsvorsorge, durch Abtretung einer Altversicherung oder durch Abschluss eines neuen
Versicherungsvertrages beglichen werden.
Abweichungen in der Art der Ware behält sich das Bestattungsinstitut vor.
Maßgeblich sind die zur Zeit gültigen Preislisten. (mindestens 6 Monate nach Datum des Vertragsabschlusses)
Kündigt der Auftraggeber oder deren Rechtsnachfolger einen Vorsorgevertrag, ist das Bestattungsinstitut
berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 15% der Bestattungskosten ohne amtl. Gebühren geltend zu machen.
7. Aufträge und Auftragsvollmachten
Bestattungsaufträge sowie Teilaufträge können durch eine Auftrags-Vollmacht sowohl schriftlich, mündlich und
telefonisch auch durch Dritte erteilt werden.
Vorsorgeverträge müssen vom Vorsorgenden oder deren gesetzlichen Vertreter erteilt werden.
8. Rücktrittsrecht
Der Auftraggeber einer Bestattung kann sofort kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einem anderen
Bestattungsinstitut ein Vorsorgevertrag besteht. Kosten für eventuell schon geleistete Dienstleistungen müssen
vom Auftraggeber gezahlt werden.
Der Bestatter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet.
Im Falle eines Rücktritts vom Bestattungsvertrag ohne Angabe von Gründen durch den Auftraggeber behält sich
das Bestattungsinstitut vor, 10% der Bestattungskosten ohne amtl. Gebühren für entgangenen Gewinn in
Rechnung zu stellen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10785 Berlin-Tiergarten für beide Vertragspartner
Allgemeine
Geschäftsbedingungen